Bestattungs- und Grabformen auf dem Südfriedhof Herne
Erd- und Urnenreihen- sowie Wahlgrabstätten, Grabkammern, Kolumbarien, anonyme Urnengräber und ein islamisches Grabfeld. Die Ruhezeit beträgt in der Regel 25 Jahre; für Grabkammern gelten 12 Jahre. Wahlgrabrechte werden für 30 Jahre vergeben.
Unterschiede richtig einordnen
Beim Südfriedhof Herne sollte nicht allein die Bezeichnung einer Grabform die Entscheidung bestimmen. Wahl- und Reihengräber können sich bei Nutzungsdauer, Verlängerung, Lagewahl und Zahl möglicher Beisetzungen unterscheiden. Urnenangebote benötigen meist weniger Fläche, sind aber nicht automatisch pflegefrei. Gemeinschafts-, Baum-, Rasen- oder betreute Anlagen können eigene Regeln für Schmuck und Bepflanzung haben.
Fragen für das Gespräch mit der Verwaltung
Erkundigen Sie sich bei der Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün – Friedhofsverwaltung Südfriedhof, Susanne Söntgen; Büro Meesmannstraße 9, 44625 Herne nach aktuell verfügbaren Formen, Gebühren, Ruhe- und Nutzungszeiten, Verlängerungsmöglichkeiten, zulässigen Grabmalen und dem enthaltenen Pflegeumfang. Fragen Sie auch, ob das gewünschte Angebot in einem bestimmten Teil der Anlage liegt, wie viele Beisetzungen möglich sind und welche Pflichten während der Nutzungszeit entstehen.
Kontakt zu der Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün – Friedhofsverwaltung Südfriedhof, Susanne Söntgen; Büro Meesmannstraße 9, 44625 Herne: 02323 164225 · susanne.soentgen@herne.de.
Lage und späterer Besuch
Die Besucheradresse vom Südfriedhof Herne ist Wiescherstraße 123, 44623 Herne.
Der Südfriedhof ist auch als Wiescherfriedhof bekannt. Der Hauptzugang liegt an der Wiescherstraße; weitere Tore entlang der Friedhofsgrenze sind kartiert.
Wenn die Lage innerhalb der Anlage für regelmäßige Besuche wichtig ist, lassen Sie sich Abteilung und Zugang vor der Auswahl zeigen. Der Friedhofsplan enthält 11 Orientierungspunkte, darunter Fußgängertor, Friedhof Wiescherstraße, Parkfläche, Wasserstelle; die konkrete Vergabe einer Grabstelle erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.